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Klosterneuburgerstraße 99-105, 1200 Wien

Ordinationszeiten
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07:30 - 11:30, 13:30 - 16:00 Uhr
Di.:
07:30 - 13:00 Uhr
Mi.:
12:00 - 14:30 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr
Do.:
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Neue Corona-Impfung und Grippeimpfung verfügbar (auch für Betriebe)!

Seit 1.1.2024 sind wir eine Gruppenpraxis!

Neue Turnusärztin: ab 1.11.2024 Fr. Dr. Salamon

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Erstellung verbindlicher Anweisungen für Ärzte ...für den Fall, dass Sie selbst keine mehr geben können...

Was ist eine Patientenverfügung?

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willensäußerung einer Person für den Fall schwerer Erkrankung.

Diese Äußerung beschreibt zu unterlassende medizinische Maßnahmen, falls sich diese Person nicht mehr verständlich machen kann (im Regelfall durch Bewusstlosigkeit).

Es gibt

  • die beachtliche Patientenverfügung und
  • die verbindliche Patientenverfügung.

Der Unterschied ist, dass bei der beachtlichen Patientenverfügung "künstliche, lebensverlängernde Maßnahmen" im Allgemeinen abgelehnt werden können, während bei der verbindlichen Patientenverfügung konkrete Maßnahmen angegeben werden müssen, die zu unterlassen sind.

Bei der beachtlichen Patientenverfügung liegt die Entscheidung, was zu unterlassen ist, letztendlich beim behandelnden Arzt, während die verbindliche Patientenverfügung konkret bestimmt, was vom Arzt nicht mehr gemacht werden darf.

Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung

Eine verbindliche Patientenverfügung müssen Sie schriftlich mit Angabe des Datums vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, einer Notarin/einem Notar oder vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichten.

Davor muss eine umfassende ärztliche Aufklärung mit medizinischen Informationen über das Wesen und die Folgen der Patientenverfügung geschehen und dokumentiert worden sein.

Wir haben alle erforderlichen Formulare in unserer Ordination, beraten Sie und erstellen mit Ihnen eine verbindliche Patientenverfügung entsprechend Ihrer Vorstellungen.

Patientenverfügungsregister

Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden. In Kooperation mit dem österreichischen Roten Kreuz besteht eine österreichweit verfügbare Einsichtmöglichkeit für Krankenanstalten in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats und in das Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte.

Gültigkeit einer Patientenverfügung

Die verbindliche Patientenverfügung gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann wieder bestätigt werden. 

Die Patientenverfügung verliert dann nicht nach Ablauf von 5 Jahren ihre Verbindlichkeit, solange sie die Patientin/der Patient mangels Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit nicht erneuern kann.

Eine Patientenverfügung verliert ihre Wirksamkeit:

  • Wenn sie nicht frei oder ernstlich zustande gekommen ist,
  • Wenn ihr Inhalt strafrechtlich nicht zulässig ist und
  • Insbesondere dann, wenn sich der Stand der Medizin im Vergleich zum Inhalt der Patientenverfügung wesentlich geändert hat.  

Jedenfalls kann die Patientenverfügung jederzeit von der Patientin/dem Patienten selbst höchstpersönlich widerrufen werden.

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