Eine Patientenverfügung ist eine Willensäußerung einer Person für den Fall schwerer Erkrankung.
Diese Äußerung beschreibt zu unterlassende medizinische Maßnahmen, falls sich diese Person nicht mehr verständlich machen kann (im Regelfall durch Bewusstlosigkeit).
Es gibt
Der Unterschied ist, dass bei der beachtlichen Patientenverfügung "künstliche, lebensverlängernde Maßnahmen" im Allgemeinen abgelehnt werden können, während bei der verbindlichen Patientenverfügung konkrete Maßnahmen angegeben werden müssen, die zu unterlassen sind.
Bei der beachtlichen Patientenverfügung liegt die Entscheidung, was zu unterlassen ist, letztendlich beim behandelnden Arzt, während die verbindliche Patientenverfügung konkret bestimmt, was vom Arzt nicht mehr gemacht werden darf.
Erstellung einer verbindlichen Patientenverfügung
Eine verbindliche Patientenverfügung müssen Sie schriftlich mit Angabe des Datums vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt, einer Notarin/einem Notar oder vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichten.
Davor muss eine umfassende ärztliche Aufklärung mit medizinischen Informationen über das Wesen und die Folgen der Patientenverfügung geschehen und dokumentiert worden sein.
Wir haben alle erforderlichen Formulare in unserer Ordination, beraten Sie und erstellen mit Ihnen eine verbindliche Patientenverfügung entsprechend Ihrer Vorstellungen.
Patientenverfügungsregister
Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats sowie im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte registriert werden. In Kooperation mit dem österreichischen Roten Kreuz besteht eine österreichweit verfügbare Einsichtmöglichkeit für Krankenanstalten in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats und in das Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte.
Gültigkeit einer Patientenverfügung
Die verbindliche Patientenverfügung gilt jeweils für fünf Jahre und muss dann wieder bestätigt werden.
Die Patientenverfügung verliert dann nicht nach Ablauf von 5 Jahren ihre Verbindlichkeit, solange sie die Patientin/der Patient mangels Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit nicht erneuern kann.
Eine Patientenverfügung verliert ihre Wirksamkeit:
Jedenfalls kann die Patientenverfügung jederzeit von der Patientin/dem Patienten selbst höchstpersönlich widerrufen werden.