Wir bilden junge Ärztinnen aus Turnusärzte können einen Teil ihrer Ausbildung bei und absolvieren
Die Ausbildung von Ärzt(inn)en beruht auf folgenden Rechtsvorschriften:
- Ärztegesetz
- Ärzte-Ausbildungsverordnung 2015 (mit 1.6.2015 in Kraft getreten, davor ÄAO 2006)
- Verordnung über die Ausbildungsinhalte und die Ausgestaltung der Rasterzeugnisse
Der Abschluss des Medizinstudiums berechtigt nicht zur selbständigen Berufsausübung, dafür ist eine sogenannte "postpromotionelle Ausbildung" notwendig.
Nach der neuen Ausbildungsverordnung können Fachärzte für Allgemeinmedizin maximal 6 Monate, andere Fachärzte maximal 12 Monate Ausbildung in einer Lehrpraxis (an Stelle des Krankenhauses) absolvieren.
Wir sind eine anerkannte Lehrpraxis und bilden junge Ärzte aus - selbstverständlich unter Anleitung und Aufsicht.
Die jungen Ärzte können bei uns die Betreuung von Patient(inn)en in einer Kassenpraxis erlernen - was im Spital nicht möglich wäre und im Studium nicht gelehrt wird.
Vorteile für unsere Patient(inn)en
Die Turnusärzte kommen erst gegen Ende ihrer Turnusausbildung in eine Lehrpraxis. Dies bedeutet für Sie als unsere Patient(inn)en, dass Sie - und wir - von dem Wissen dieser Kolleg(inn)en profitieren können. Wir haben dadurch direkten Zugang zum derzeitigen "state of the art" in den Spitälern.